Finanzierung

Im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI über nimmt Ihre Pflegekasse die Kosten meiner Leistungen bis zu einer Höhe von 2418,00 Euro pro Jahr. 

Ab dem 1. Juli 2025 wird es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Pflegebedürftige können den kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel einsetzen.

In einem Erstgespräch werde ich mit Ihnen Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege prüfen und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten erläutern.

Ich bin berechtigt mit allen Pflegekassen abzurechnen. 



Inspirationen aus einem Ausflugstag mit einer Kundin.